Neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO NRW)
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO NRW) wurde am heutigen Freitag (30.10.) veröffentlicht. Diese wird ab dem 2.11.2020 und für vier Wochen bis zum 30.11.2020 gültig sein. Sie ist unter
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-30_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf
abrufbar.
Zudem weisen wir Sie auf das Internetangebot der IHK Bonn/Rhein-Sieg hin. Unter
https://www.ihk-bonn.de/index.php?id=3510
finden Sie eine Zuammenfassung der aktuell zu treffenden Maßnahmen für die einzelnen Branchen. Die Zusammenfassung wird laufend an die jeweils gültige CoronaSchVO NRW angepasst.
Eine Übersicht zu den aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier:
https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Wir_ueber_uns/Wir_ueber_uns_-_Allgemein/Inhalte_Corona/2020-10-29_Grafik-Corona-Krise.pdf