Doppelhaushalt 2023/2024
Der Gewerbeverein nimmt für seine Mitglieder erfreut zur Kenntnis, dass der Rat der Gemeinde Swisttal den Gewerbesteuerhebesatz nicht (wie im Haushaltsentwurf vorgeschlagen) für die Haushaltsjahre 2023/24 erhöht. Wir bedauern allerdings, dass für die Jahre 2025 bis 2027 Erhöhungen eingeplant sind. Auch bedauern wir generell, dass die Grundsteuersätze A und B ab dem Jahr 2024 erhöht werden. Diese belasten auch die Betriebsgrundstück zusätzlich.
Zum in der Presse erwähnten Vorwurf von Ratsvertretern in der Ratssitzung vom 9.5.2023: Der Gewerbeverein habe trotz des Beschlusses im Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss (HFB) weiterhin die Einwendung aufrecht erhalten, obwohl dort beschlossen worden sei, die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatz für 2023/2024 nicht durchzuführen. Der Gewerbeverein wendet dagegen ein, dass in einem zeitlich umfangreichen Beteiligungsprozess seine Mitglieder beteiligt wurden (inklusiv einer Präsenzveranstaltung) und die so entstandenen Einwendungen nicht unbegründet abgeändert werden konnten.
Die Möglichkeit für eine begründete Abänderung sieht der Gewerbeverein nicht, da die Einwendung (Punkt 1) weitergehenden Inhalts ist, wie die Beschlüsse des HFB-Ausschuss und am 9.5.2023 des Gemeinderats umfassen. Die Einwendung des Gewerbevereins enthält zusätzlich die Forderung, dass keine Erhöhung des Gewerbesteuersatzes für die Jahre 2025-27 und der Grundsteuern A und B für die Jahre 2024-27 beschlossen / geplant werden.
Im Weiteren bestand am Einsendungsschlussdatum zur Einwendungsabgabe am 28.4.2023 kein rechtsverbindlicher Beschluss des Gemeinderats, so dass die Einwendung noch relevant war.
Die in der Ratssitzung erhobene Kritik ist damit unbegründet.
Grundsätzlich ist zur Einwendungsbehandlung der Verwaltung [PDF zum Download] anzumerken, dass deren Beantwortung nur teilweise die Erwartungen der Einwendungseinreicher erfüllt hat. Das Abstimmverhalten des Vereinsvorsitzenden, Stefan Lütke, ist zudem unabhängig vom Gewerbeverein zu sehen.