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25. September 2024

Pressemitteilung der Gemeinde Swisttal vom 25.09.24 zu der Baumaßnahme "Kreisverkehr Vorgebirgsstr./Höhenring"

Auf Bitte der Gemeinde, stellen wir hier die o.g. Pressemitteilung zur Kenntnisnahme zur Verfügung:

Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes auf der Kreuzung Höhenring/Vorgebirgsstraße

Heimerzheim. Die Kreuzung der Straßen Höhenring und Vorgebirgsstraße in Swisttal-Heimerzheim ist seit Montag, den 23. September 2024, teils gesperrt. Hier wird in Folge eines Beschlusses des Planungs- und Verkehrsausschusses im Rahmen des Alltagsradverkehrskonzeptes der Gemeinde Swisttal ein Kreisverkehrsplatz gebaut. Für die Dauer der Sperrung und somit den Umsetzungszeitraum der Maßnahme wurde vorsorglich ein Zeitraum bis zum 31.12.2024 für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Erlaubnis beantragt. Über Änderungen wird rechtzeitig informiert.

Der Bau des Kreisverkehrsplatzes wird aus Mitteln der Förderrichtlinie Förderung NahMobilität (FöRi-Nah) des Landes finanziert. Förderfähig sind kommunale Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs und der Nahmobilität. Für die Kreuzung Höhenring/Vorgebirgsstraße ist ein Kreisverkehrsplatz mit einem Durchmesser von ca. 20 Metern vorgesehen, welcher mit dem Kreisverkehrsplatz an der Kreuzung Kölner Straße/Euskirchener Straße vergleichbar ist.

Die Pläne zur Verkehrsführung während der Bauzeit wurden im Vorfeld in enger Abstimmung mit anderen Trägern öffentlicher Belange wie beispielsweise Polizei, Busunternehmen und dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises abgestimmt. So konnte einerseits die benötigte Zeit zur Erteilung der Verkehrsrechtlichen Anordnung verkürzt werden, da das zuständige Straßenverkehrsamt beteiligt wurde; andererseits war so eine präzisere Ausschreibung möglich, da alle Anforderungen und auszuführenden Arbeitsschritte detailliert dargestellt werden konnten.

Ebenfalls wurde die bauliche Umsetzung durch das beauftragte Ingenieurbüro Leiendecker, Bornheim abgestimmt, zu der auch die arbeitsrechtlichen Vorgaben gehören. In diesem Zuge wurde ebenfalls abgewogen, ob eine Vollsperrung der Zufahrt ins Gewerbegebiet vermeidbar oder zumutbar ist. Der Kreisverkehrsplatz wird in zwei Bauabschnitten hergestellt.

 

  1. Vorrangiger Grund war die Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Bei einer Teilung in mehr als zwei Bauabschnitte wäre eine Fahrt der Busse vom Fronhof in Fahrtrichtung Höhenring unmöglich. Durch mehr Bauabschnitte stünde dem Bus nicht genug Platz zur Verfügung, um Abbiegen zu können. Dies wurde mit der RVK als zuständigem Busunternehmen erörtert und nach Alternativen gesucht. Eine dreiphasige Ampel, um die Weiterfahrt von der Vorgebirgsstraße ins Gewerbegebiet aufrechtzuerhalten musste ebenfalls verworfen werden. Hintergrund ist die verlängerte Wartezeit der Buslinien an der Ampel, sodass die Anschlusszeiten des ÖPNV nicht mehr gehalten werden könnten.

 

  1. Für jeden Bauabschnitt bei Umsetzung einer Maßnahme muss die Baustelle geräumt, die Verkehrsführungen angepasst und die Baustelle im nächsten Abschnitt wieder in Betrieb genommen werden. Die Asphaltkolonne müsste bei einer Aufteilung der Arbeiten in mehrere Bauabschnitte mehrfach an- und abrücken. Außerdem wäre ein maschineller Einbau, der zur Erzielung einer ebenen Oberfläche erforderlich ist, nicht mehr möglich.

 

 

  1. Mehr Teilabschnitte zur Aufrechterhaltung des Durchfahrtsverkehrs würden die einzelnen Baufelder verkleinern. Hierdurch würden nicht nur die Arbeiterinnen und Arbeiter gefährdet; für die Maßnahme muss auch Baumaterial in der Baustelle gelagert werden. Mit mehr Teilabschnitten und somit kleineren Baufeldern läge eine wesentlich höhere Gefährdung der Arbeiterinnen und Arbeiter vor und eine Lagerung der benötigten Maschinen und des Materials wäre nicht möglich.

 

Beeinträchtigungen bei Baumaßnahmen sind unvermeidbar. Die Befahrbarkeit des Gewerbegebiets über die Vorgebirgsstraße ist für die Dauer der Umsetzung der Maßnahme nicht möglich. Die Umleitung führt die Autofahrenden über die L182 ins Gewerbegebiet. Da hier ein Umweg von circa fünf Minuten entsteht erscheint die Beeinträchtigung für die Gewerbetreibenden und ihre Kunden hinnehmbar. Lieferverkehr über 3,5 Tonnen darf die Vorgebirgsstraße aus Richtung Ortsmitte nicht befahren, sodass hier keine Beeinträchtigung entsteht.



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